Ich habe ebenfalls 2019 ein Auto(Clio RS) von Ö nach FR verkauft, Ablauf war fast der selbe,nur kam ein Mitarbeiter des Händlers,checkte kurz das Auto,haute Händlerschilder drauf und fuhr damit über Deutschland(durch die Schweiz darf er damit nicht) an die Cote d Azur.
Hatte ebenfalls anfänglich Bauchschmerzen, hab aber ein Sparkonto eingerichtet,wo man nur Geld ein- aber nicht mehr auszahlen konnte(nur Eigenübertrag auf mein Konto). Rechtlich ist es so,dass Gerichtsstand Österreich ist(in meinem Fall), Kaufvertrag wurde im Vorfeld per Mail besprochen und fixiert und dann vor Ort unterschrieben. Der Händler hat paar Bilder und Gutachten gefordert und dann die Kohle vorher überwiesen. Lief alles super ab.
Für die Österreicher hier,wenn ihr privat ein Auto ins Ausland verkauft,könnt ich euch vom Finanzamt die NOVA zurückholen