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okitzing
Megane-Kenner
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Ich meine mich erinnern zu können, dass Falko mal meinte, er würde im Winter ohne Radkappen (Radzierblenden) fahren... (?)
Nun, ich in da über folgendes gestolpert:
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Die gesetzliche Grundlage, die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), ist nicht so eindeutig. Behandelt wird dieses Thema in § 30c "Vorstehende Außenkanten". Zusammengefasst wird dort ausgeführt: "Ein Kfz darf nicht ohne Radkappen in Betrieb genommen werden, wenn die durch Entfernen der Radkappen freigelegten Teile (Achsabschluss, Radbefestigungsschrauben) so hervorragen, dass sie dadurch mit dem Fhzg. in Berührung kommende Personen gefährden. Diese Möglichkeit kann auch bei solchen Teilen bestehen, die nicht über den Felgenkranz vorstehen" (vgl. dazu auch BayObLG, Beschluss vom 29.11.71, RReg 1 St 567/71 OWi, VerkMitt 1972 Nr.27).
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Was es nicht alles gibt.
Keine Ahnung, ob das auch so Anwendung findet... Aber mal als
Info kann das nicht schaden, oder?
Nun, ich in da über folgendes gestolpert:
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Die gesetzliche Grundlage, die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), ist nicht so eindeutig. Behandelt wird dieses Thema in § 30c "Vorstehende Außenkanten". Zusammengefasst wird dort ausgeführt: "Ein Kfz darf nicht ohne Radkappen in Betrieb genommen werden, wenn die durch Entfernen der Radkappen freigelegten Teile (Achsabschluss, Radbefestigungsschrauben) so hervorragen, dass sie dadurch mit dem Fhzg. in Berührung kommende Personen gefährden. Diese Möglichkeit kann auch bei solchen Teilen bestehen, die nicht über den Felgenkranz vorstehen" (vgl. dazu auch BayObLG, Beschluss vom 29.11.71, RReg 1 St 567/71 OWi, VerkMitt 1972 Nr.27).
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Was es nicht alles gibt.
Keine Ahnung, ob das auch so Anwendung findet... Aber mal als
Info kann das nicht schaden, oder?