Die Scheinwerfer haben alle Prüfzeichen die für eine zulässige Nutzung im Straßenverkehr benötigt werden.
Das Steuergerät für die gesetzlich vorgeschriebene Funktion der Tagfahrleuchten (Abschalten bzw. Dimmen bei Abblendlicht) ist in die Leuchten integriert (kein extra Bauteil).
Bei der Version mit Standlichtfunktion muss lediglich beachtet werden, dass die Leuchten mit der unteren Lichtaustrittskante nicht tiefer als 35cm zur Fahrbahn montiert sind (Deutsche Vorschrift für Standlicht). Als reine Tagfahrleuchten darf die untere Lichtaustrittskante nicht tiefer als 25cm zur Fahrbahn montiert sein. Sind also die serienmäßigen Nebelscheinwerfer tiefer als 35cm angeordnet, ist es gesetzlich nicht zulässig Tagfahrleuchten mit Standlicht-Dimm-Funktion an deren Stelle zu montieren. Hier können dann nur reine Tagfahrleuchten montiert werden.