hi,
naja .. man gewinnt bei Lesen vieler Artikel eben den Eindruck, das einige Werkstätten wirklich nicht mit dem Megane 2 klarkommen. Dann wird sich quer gestellt und der Kunde ist somit auch eine gute Werkstatt angewiesen.
Was der Händler an Renault weitergibt, wissen wir nicht, von daher ist auch immer schwierig zu sagen, was im System zu dem Wagen steht.
Nicht von der Hand zu weisen ist daher, das der Kunde letztendlich auf Fehlern sitzen bleiben kann, welche die WS nicht beheben kann. los lendos und RCN sind jetzt 2 aktuelle Fälle, aber viele kommen auch gut klar. Ich bin felsenfest davon überzeugt, das mein Händler mir einen anderen Wagen geben würde, so lange wie er braucht um das zu reparieren. Natürlich kostenlos, wie immer, oft darf ich mir sogar einen aussuchen.
Die Fakten bei RCN: Der Wagen entspricht nicht mehr §50 der STVZO, daher hat jetzt sicher gute Chancen auf eine Wandlung, die aber bei über 50.000 km auch für ihn einen nicht unerheblichen Eigenanteil hat. Ich denke es wird zunächst erforderlich sein, der WS schriftlich mitzuteilen, das der Wagen nicht in 2 Versuchen ordnungsgemäß hergerichtet werden konnte und somit auf eine Wandlung bestanden wird. Ein falsch eingestelltes Xenon kann den Gegenverkehr derart blenden, das es ein Risiko darstellt, daher ist bei Xenon die automat. LWR Pflicht. Schalte deinen Anwalt ein, wenn die WS es dann noch nicht kapiert und überlasse ihm den Rest. Dokumentiere schonmal den Sachberhalt inkl. aller Reparaturversuche. Die Information mit den 30km/h ist ebenfalls eine nicht korrekte Aussage.
Grundsätzlich sehe ich aber keinen Grund, jetzt hier auf Renault einzuschlagen, vom Service her haben viele keine Probleme. Persönlich finde ich ist Renault kein Vergleich mit VAG, zumindest hier in der Gegend, was mir diese Woche ein Bekannter wieder mal eindrucksvoll bestätigte.
grüsse